Wir gehen für Ihren Lohnsteuerhilfeverein ans Telefon!
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Ihr Telefonbüro für Lohnsteuerhilfevereine
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starbuero.de nimmt Anrufe im Namen Ihres Lohnsteuerhilfevereins entgegen. Wir nehmen Anliegen auf, koordinieren Termine, leiten Anrufe an die richtigen Ansprechpartner weiter & mehr. Unmittelbar nach jedem Anruf erhalten Sie eine Gesprächsnotiz per E-Mail, SMS & App.
Probieren Sie es einfach aus & erleben Sie in wenigen Sekunden selbst, wie sich unser Sekretariat live am Telefon im Namen Ihres Lohnsteuerhilfevereins meldet!
So entlastet starbuero.de Ihren Lohnsteuerhilfeverein
Annahme von Anrufen im Namen Ihres Vereins
Aufnahme von Anfragen und Weitergabe der Informationen
Terminmanagement und Koordination
Einfache Auskünfte mit Hilfe Ihrer FAQ-Listen
Weiterleitung wichtiger Anrufe an die richtigen Ansprechpartner
Gesprächsnotiz zu jedem Anruf per E-Mail, SMS und App
So funktioniert der Telefonservice
Sie haben keine Zeit, den Anruf persönlich anzunehmen.
Wir gehen im Namen Ihres Vereins ans Telefon und senden Ihnen alle Infos per E-Mail, App und SMS.
Kunden im Interview
Rechtsanwalt Dirk Streifler über starbuero.de
Rechtsanwalt Dirk Streifler über den Telefonservice von starbuero.de.
Vorteile für Lohnsteuerhilfevereine
- Viele Möglichkeiten, wie starbuero.de Sie entlastet: Terminmanagement, Aufnahme von Anfragen, einfache Auskünfte mit Hilfe von FAQ Listen
- Mit Verschwiegenheitspflicht, die gemäß § 43a Abs. 2 BRAO und § 2 BORA über die in § 203 StGB geregelte allgemeine Schweigepflicht hinausgeht
- Genießen Sie ungestörtes & fokussiertes Arbeiten ohne telefonische Unterbrechungen
- Jederzeit bei Bedarf aktivierbar (z. B. in Terminen, Meetings, im Urlaub), ohne Aufpreis für Nachtzeiten, Wochenenden oder Feiertage, inkl. Echtzeit-Infos zu allen Anrufen an Sie per SMS, E-Mail und App
- Know-How: Seit 10 Jahren unterstützen unsere branchenkundigen Telefonist*innen Lohnsteuerhilfevereine & Steuerberater bei der Arbeit
- Wir garantieren: Ihre Anrufer werden spürbar begeistert sein von Ihrem professionellen, freundlichen Telefon-Sekretariat!
FAQ – Telefonbüro für Lohnsteuerhilfevereine
Ganz einfach: Geben Sie im Formular in Schritt 1 Ihren Namen & den Namen Ihres Lohnsteuerhilfevereins an, mit dem sich unsere Telefonist:innen melden sollen. In Schritt 2 wird Ihre Mobilfunk-Nummer & E-Mail Adresse benötigt, an die Informationen zu jedem Anruf geschickt werden. Im Anschluss wird die Zielruf-Nr. angezeigt, auf die Sie Anrufe weiterleiten können. Sie können diese Telefonnummer sofort anrufen und erleben, wie sich Ihr Sekretariat im Namen Ihres Lohnsteuerhilfevereins live am Telefon meldet! Alle Zugangsdaten zu Ihrem Telefon-Büro werden Ihnen per E-Mail zugeschickt. Der Test ist zu 100 % unverbindlich und kostenlos!
Im Schnitt kann mit Kosten von ca. 2 € pro Anruf kalkuliert werden, den Sie an uns weiterleiten. Der Preis setzt sich wie folgt zusammen: Für jeden Anruf berechnen wir 0,59 € pro Bearbeitungsminute und pro Anrufannahme, letztere ab einer Gesprächszeit von 15 Sekunden. Die Bearbeitungsminute beinhaltet die Gesprächszeit und die Nachbearbeitung des Anrufs, in der eine Gesprächsnotiz für Sie erstellt wird. Die Nachbearbeitungszeit ist auf max. 2 Minuten begrenzt. Abgerechnet wird sekundengenau. Eine Grundgebühr oder ein Mindestumsatz werden nicht berechnet. Ihr zusätzlicher Vorteil: maximale Kostenkontrolle. Sie bestimmen auf Knopfdruck in Ihrem Telefon, wann Sie Ihr Büro aktivieren. Ist Ihr Büro deaktiviert oder gehen keine Anrufe ein, entstehen keine Kosten.
Nein. Unsere Telefonist*innen melden sich im Namen Ihres Lohnsteuerhilfevereins und erwähnen gegenüber den Anrufenden nicht, dass es sich um einen Telefondienst handelt. Wir betreuen umfassend, persönlich, freundlich und im Namen Ihres Vereins.
Nein. Sie können die Rufumleitung an uns jederzeit aktivieren und deaktivieren – zum Beispiel in Terminen, Meetings oder im Urlaub. Ist Ihr Büro deaktiviert, gehen keine Anrufe bei uns ein und es entstehen keine Kosten.
Selbstverständlich. Alle unsere Mitarbeiter*innen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, die gemäß § 43a Abs. 2 BRAO und § 2 BORA über die in § 203 StGB geregelte allgemeine Schweigepflicht hinausgeht.

Kontakt & Beratung – Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Dominik Mirsemann | CPO | Chief Product Officer
